Kölner Tor, Düsseldorf

Projekt: Neubau, Projektentwicklung

Kölner Tor
Düsseldorf

Baubeginn / 2024
Wohnfläche / 800 m² WF

Am Kölner Tor 30 / 32 soll ein straßenbegleitendes 3-geschossiges Wohnhaus mit Satteldach, sowie 4 den Synagogenweg begleitende Stadthäuser und ein 2-geschossiges Zweifamilienhaus Am Wallgraben entstehen. Diese bilden als Konvolut eine stimmige Ergänzung zum städtebaulichen Umfeld.

Auf Grundlage des Bebauungsplans werden sowohl das straßenbegleitende Vorderhaus als auch das den öffentlichen Synagogenweg fassende Hinterhaus um ein Vollgeschoss erhöht. Dies bietet Raum für 10 neue Wohneinheiten und zwei kleine Gewerbeeinheiten im Vorderhaus am Kölner Tor, 4 Stadthäuser sowie 2 weitere Wohnungen im Hinterhaus am Wallgraben. Das Vorderhaus hält die vorgegebene Traufhöhe (gemäß B-Plan) von 10 m ein, die Stadthäuser die vorgegebene maximale Höhe von sechs Metern. Die Gebäudeteile werden unterirdisch durch eine Tiefgarage verbunden. Am Wallgraben entsteht ein 2-geschossiges Zweifamilienhaus, welches die Trauf- und Firsthöhen der nachbarlichen Bebauung aufnimmt und die vorgegebene Bautiefe einhält.

Parallel zur Durchfahrt vom Am Wallgraben zum Synagogenweg führt eine Rampe in die geplante Tiefgarage mit 14 Stellplätzen, welche das Vorderhaus am Kölner Tor sowie die Stadthäuser unterirdisch verbindet.

Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen vom Vorderhaus zum Grundstück Kölner Tor 28 ist eine Abstufung der Fassade zum öffentlichen Synagogenweg hin unumgänglich. Die beschriebene Abstufung springt straßenseitig von der Blockkante bewusst zurück und schafft so einen weichen Übergang von der klaren Blockkante hinein in den Synagogenweg. Die vorgegebene maximale Höhe für die Hofbebauung von sechs Metern wird hier in einer Ebene zum Vorderhaus überführt. Dieses schafft eine wegbegleitende Kante und eine klare Verbindung zwischen den geplanten Gebäuden. Die Materialität der Fassaden hält sich hierbei an die Vorgaben des Bebauungsplans.

Die Baukörper passen sich gestalterisch in das Straßenbild ein und spiegeln die gestalterischen Festlegungen aus dem B-Plan wider. Es werden die Straßenkanten und Traufhöhen der Nachbarbebauung aufgenommen. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Projekt: Neubau, Projektentwicklung
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